Rezeptcheck
Rezeptcheck einfach gemacht! Überprüfen Sie Ihr Rezept auf Vollständigkeit. So gewährleisten Sie eine schnelle Bearbeitung durch die Viktoria Apotheke!
1. Zuzahlungsstatus
- Gebührenfrei: Der Patient muss keine Zuzahlung bezahlen, ggf. aber Festbetragsaufschläge, sog. Mehrkosten*.
- Gebührenpflichtig: Der Patient muss Zuzahlung und ggf. Mehrkosten* bezahlen.
- Bitte fügen Sie bei falsch ausgestelltem Zuzahlungsstatus eine Kopie Ihres Befreiungsausweises bei. Wir passen dann Ihren Status auf dem Rezept an.
*Bei der Bestellung entstehende Zuzahlungen und Mehrkosten sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und deshalb auch in allen Versandapotheken, die in und nach Deutschland liefern, zu entrichten.
Wir belasten Ihnen natürlich im Wege des Lastschriftverfahrens nach Versenden der Ware nur genau den Betrag, der sich aufgrund Ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Krankenkassen für Sie errechnet.
2. Bezeichnung der Krankenkasse
An dieser Stelle sollte der Name Ihrer Krankenkasse eingetragen sein.
3. Name und Anschrift des Patienten
Bitte beachten Sie, dass Ihre aktuelle Anschrift auf dem Rezept vermerkt ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, bitte unbedingt einen Vermerk auf dem Bestellformular aufbringen.
4. Datum der Rezeptausstellung
Datum des Rezeptes: Bitte beachten Sie, dass Kassenrezepte (rosa) eine Gültigkeit von 4 Wochen bzw. Privatrezepte (blau, weiß, grün, ggf. rosa) eine Gültigkeit von 3 Monaten haben.
5. Verordnungszeilen
An dieser Stelle kann Ihr Arzt bis zu 3 verschiedene Arzneimittel verschreiben.
In den Regel finden Sie hier Angaben zum Namen oder Wirkstoff, der Darreichungsform (z.B. Tabletten, Dragees, Kapseln), Stückzahl und/oder N-Größe.
Ist das "aut idem"-Kästchen vor dem verordneten Arzneimittel angekreuzt, bedeutet dies, dass Ihr Arzt die Verordnung aus medizinischen Gründen genauso beliefert haben möchte, wie er es verordnet hat. Sie erhalten dann das dort namentlich verordnete Medikament.
Steht vor Ihrem verordneten Arzneimittel kein Kreuz, bedeutet dies, dass Ihr Arzt eine Belieferung mit dem Vertragsarzneimittel Ihrer Krankenkasse wünscht. Wir werden dann aus den zur Auswahl stehenden Mitteln ein wirkstoffgleiches Arzneimittel gemäß den Rabattverträgen und weiteren gesetzlichen Bestimmungen aussuchen.
6. Hilfsmittel
Sollten Sie ein Kassenrezept über ein Hilfsmittel einlösen wollen, nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit uns auf. Dies ist leider erforderlich, da wir vorab mit Ihrer Krankenkasse klären müssen, ob wir Sie mit diesem Artikel beliefern dürfen und ob eine Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich ist.
7. Arztstempel / Unterschrift
Ihr Rezept ist nur gültig mit Unterschrift und Stempel des verordnenden Arztes.
8. Sonstige Angaben
Weiterhin sollten folgende Felder ausgefüllt sein:
- Kassen-Nr.
- Versicherten-Nr.
- Status des Versicherten bei der Krankenkasse: Hierbei handelt es sich um Zahlencode für bestimmte Versichertengruppen.
- Betriebsstätten-Nr.
- Arzt-Nr.